Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abel Konstrukt GmbH, Industriestraße 1-5, 36419 Geisa

I. Vertragsgrundlagen
 
1. Für sämtliche Verträge der Abel Konstrukt GmbH über die Erbringung von Montageleistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Ergänzend und vorrangig gelten – sofern ausdrücklich einbezogen – die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der jeweils gültigen Fassung.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Abel Konstrukt GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein Schweigen stellt keine Zustimmung dar.
 

II. Geltungsbereich
 
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Montageleistungen durch die Abel Konstrukt GmbH für gewerbliche Auftraggeber.
 

III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
 
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Pläne rechtzeitig vor Beginn der Montagearbeiten vorliegen.
2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und in einem für die Arbeiten geeigneten Zustand ist.
3. Strom, Wasser, Lager- und Arbeitsflächen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
 

IV. Behinderung und Unterbrechung der Arbeiten
 
1. Wird die Durchführung der Arbeiten durch Umstände behindert, die nicht im Verantwortungsbereich der Abel Konstrukt GmbH liegen, so verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.
2. Entstehen durch solche Behinderungen Mehrkosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.
3. Behinderungen sind vom Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen.
 

V. Sicherheits- und Zugangsvorschriften auf der Baustelle
 
1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über sämtliche Sicherheits- und Zugangsvorschriften der Baustelle zu informieren.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Vorschriften einzuhalten und seine Mitarbeiter sowie etwaige Subunternehmer entsprechend zu unterweisen.
 

VI. Leistungen durch Subunternehmer
 
1. Die Abel Konstrukt GmbH ist berechtigt, Montageleistungen ganz oder teilweise durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt nach fachlichen und wirtschaftlichen Kriterien.
2. Die Einbindung von Subunternehmern hat keinen Einfluss auf die vertraglichen Verpflichtungen der Abel Konstrukt GmbH gegenüber dem Auftraggeber. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Montageleistungen verbleibt bei der Abel Konstrukt GmbH.
3. Die Koordination und Bauleitung der Subunternehmerleistungen obliegt der Abel Konstrukt GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 

VII. Mängel und Gewährleistung
 
1. Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen oder einen geeigneten Subunternehmer damit zu beauftragen.
3. Soweit die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen wurde, gelten deren Regelungen zur Gewährleistung, insbesondere die Gewährleistungsfrist gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B.
 

VIII. Abnahme der Montageleistungen
 
1. Die Abnahme der Montageleistungen erfolgt durch förmliche Abnahme, sofern nicht ausdrücklich eine stillschweigende oder fiktive Abnahme gemäß § 12 VOB/B greift.
2. Wird eine förmliche Abnahme verlangt, ist ein gemeinsamer Abnahmetermin zu vereinbaren. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu erstellen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
 

IX. Gerichtsstand und Erfüllungsort
 
1. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Abel Konstrukt GmbH.
2. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der Abel Konstrukt GmbH.
 

X. Unbedenklichkeit im Rahmen von Vergabeverfahren
 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden inhaltlich so gefasst, dass sie mit den Vorgaben der VOB/B vereinbar sind. Sie enthalten keine überraschenden oder unangemessenen Klauseln, die zu einem Ausschluss im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren führen könnten.
 

XI. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
 

Stand: Juni 2025
Abel Konstrukt GmbH
Industriestraße 1–5
36419 Geisa